Angaben gemäß § 5 TMG
Treene-IT - Peter Horn
Dorfstrasse 21
24887 Silberstedt-Esperstoft
Telefon: +49- (0) 4625-1290
Telefax: +49- (0) 4625-8228544
E-Mail: info(at)treene-it.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE276842191
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AGB
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Treene-IT Peter Horn , Dorfstr.21, 24887 Silberstedt (nachfolgend „Treene-IT“) und ihren jeweiligen Auftraggebern für sämtliche Leistungen.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn Treene-IT schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Dies gilt auch, falls Treene-IT den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.
Gegebenenfalls gelten ergänzend und vorrangig besondere Vertragsbedingungen. Dies ist insbesondere beim Abschluss von Miet-, Leasing-, Wartungs- oder Reparaturverträgen sowie bei Vereinbarungen, die die Überlassung und/oder Bearbeitung/Anpassung von Software beinhalten, der Fall.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Treene-IT sind keine Angebote im Rechtssinne, sondern stellen Aufforderungen an den Auftraggeber zur Abgabe eines Angebotes dar. Ein Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung des Auftraggebers durch Treene-IT zu Stande. Der Auftraggeber verzichtet dabei gemäß § 151 Satz 1 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden. Der Vertragsschluss erfolgt erst bei entsprechender schriftlicher Auftragsbestätigung oder Lieferung durch Treene-IT.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die Tagespreise von Treene-IT am Tage der Auftragsannahme, soweit nicht abweichend vereinbart. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Rabattierungen folgen aus den jeweils aktuellen Rahmen- und Konditionsvereinbarungen.
Treene-IT nimmt Wechsel und/oder Schecks nur aufgrund vorheriger besonderer Vereinbarung und ausschließlich erfüllungshalber an. Die Werterstellung eines Wechsels erfolgt auf den Tag, an dem Treene-IT der Gegenwert tatsächlich zur Verfügung steht. Diskontspesen, Einzugsgebühren sowie alle übrigen Kosten trägt der Auftraggeber. Diese sind sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen des Auftraggebers durch Überweisung oder per Scheck gelten erst mit dem Tag der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Geschäftskonto von Treene-IT als erfolgt.
Die Aufrechnung gegen Forderungen von Treene-IT ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von Treene-IT an Dritte zu übertragen. Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts gegenüber Ansprüchen von Treene-IT nur in einer Höhe berechtigt, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Gegenansprüchen des Auftraggebers steht. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch des Auftraggebers auf demselben Vertragsverhältnis mit Treene-IT beruht.
Die beim Kauf und gegebenenfalls in der Auftragsbestätigung fixierte Absicht, die bestellte Ware durch eine Leasing-Gesellschaft finanzieren zu lassen, hat auf den Zahlungsanspruch gegen den Auftraggeber keinen Einfluss. Der Auftraggeber kann insbesondere wegen Ablehnung einer Leasing-Finanzierung nicht vom Vertrag zurücktreten.
4. Lieferung, Teilleistungen
Sofern Lieferfristen vereinbart werden, stehen diese unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von Treene-IT durch seine Lieferanten, sofern Treene-IT ein kongruentes Deckungsgeschäft mit den entsprechenden Lieferanten abgeschlossen hat. Treene-IT informiert den Auftraggeber unverzüglich über etwa verspätete Leistungen eines Lieferanten. In diesem Fall ist Treene-IT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Lieferverzögerungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs Treene-IT s liegen, verlängern die jeweilige Lieferfrist für die Dauer des Hinderungsgrundes. Treene-IT wird den Auftraggeber über den Eintritt eines solchen Ereignisses unverzüglich informieren.
Die Lieferung der Ware erfolgt ab einem Auftragswert in Höhe von EUR 45,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer für den Auftraggeber frachtfrei. Unter EUR 45,00 Nettowarenwert beträgt die Frachtkostenpauschale EUR 3,95 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Treene-IT ist zur vorzeitigen und/oder teilweisen Lieferung bei sofortiger Teilfakturierung berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber für eine Teillieferung keine Verwendung hat.
5. Annahmeverzug
Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht an, so ist Treene-IT berechtigt, ohne besonderen Nachweis 20 % der Auftragssumme als Entschädigung zu fordern, wenn nicht der Auftraggeber nachweist, dass Treene-IT tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Treene-IT ist dessen ungeachtet berechtigt, auch einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen.
6. Zahlungsverzug und Verzugsschaden
Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als fünf Werktage in Verzug, lässt er Schecks oder Wechsel zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, ist Treene-IT unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen aus einer etwaigen Finanzierungs- oder Tilgungsvereinbarung mit dem Auftraggeber sofort fällig zu stellen, sofern der Verzug oder Protest Verpflichtungen des Auftraggebers aus diesen Vereinbarungen betrifft. Dessen ungeachtet ist Treene-IT auch berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzuhalten.
Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware („Vorbehaltsware“) bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber Eigentum von Treene-IT. Bei laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller Treene-IT zustehenden Saldoforderungen gegen den Auftraggeber. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware den Wert der Forderungen von Treene-IT gegen den Auftraggeber um mehr als 20 %, erklärt Treene-IT auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers die Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von Treene-IT in der übersteigenden Höhe. Freigabeerklärungen bedürfen der Schriftform.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Auftraggeber gehörenden Gütern vermischt oder verarbeitet, so erwirbt Treene-IT Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils der Lieferung durch Treene-IT im Verhältnis zu den Lieferanteilen Dritter. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Treene-IT nicht gestattet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige Risiken zu versichern. Die Rechte aus den Versicherungen sind an Treene-IT für die Dauer des Eigentumsvorbehalts abgetreten. Treene-IT nimmt diese Abtretung an.
Treene-IT ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs oder bei wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzuverlangen. Dies gilt auch, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt wird. Unabhängig von der Ausübung eines Rücktrittsrechts entfällt das Recht des Auftraggebers zum Besitz an der Vorbehaltsware bei Zahlungsverzug.
Der Auftraggeber haftet für den Verlust und für alle Schäden an der Ware ab dem Zeitpunkt der Übergabe und bis zu deren vollständiger Bezahlung gegenüber Treene-IT. Bei Beschädigung, Zerstörung, Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter gegenüber der Vorbehaltsware hat der Auftraggeber Treene-IT hiervon unverzüglich und unter Angabe von Namen und Anschrift des Dritten zu informieren sowie den Dritten auf die Eigentumsrechte von Treene-IT hinzuweisen. Sämtliche infolge eines solchen Eingriffs etwa entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Ist die Vorbehaltsware in den Besitz eines Dritten gelangt, tritt der Auftraggeber Treene-IT auf Verlangen etwaige Herausgabeansprüche gegenüber dem Dritten ab.
8. Mängel der Lieferung
Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist er verpflichtet, offensichtlich erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von fünf Werktagen ab Empfang der Ware und versteckte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von fünf Werktagen ab Entdeckung, schriftlich zu rügen. Anderenfalls ist die Geltendmachung eines Mängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung ist die rechtzeitige Versendung der Mängelanzeige an Treene-IT ausreichend, sofern diese Treene-IT später zugehen sollte.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich mit den nachfolgenden Einschränkungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere Beschädigungen oder Störungen, die durch unsachgemäße Handhabung, ungenügende Instandhaltung oder Störungen bzw. Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung sowie durch üblichen Verschleiß entstehen, unterfallen nicht der Gewährleistungspflicht. Die Transportgefahr trägt der Auftraggeber. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist.
Soweit Genehmigungen oder Zulassungen für den Betrieb der Ware notwendig sind, ist hierfür der Auftraggeber verantwortlich. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Ist der Auftraggeber Verbraucher, beträgt sie bei neuen
Waren zwei Jahre. Bei Verkauf gebrauchter Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
10. Haftung
Treene-IT haftet auf Aufwendungs- oder Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist hier der Höhe nach jedoch begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
11. Installationshinweise
Der Auftraggeber hat vor Installation der Ware insbesondere den Aufstellungsort, die Stormversorgung sowie die sonstigen Umgebungsbedingungen nach den jeweiligen Vorschriften des Herstellers auf eigene Kosten so einzurichten, dass ein ordnungsgemäßer Betrieb gewährleistet ist. Dazu gehören unter anderem ordnungsgemäß geerdete Steckdosen, der Ausschluss einer möglichen Beeinflussung der Ware durch andere elektrische Geräte (z.B. Schweißgeräte, Aufzüge, Kräne usw.) oder die Vorbeugung gegen Stromschwankungen oder Spannungseinbrüche.
12. Drucksachen
Der Auftraggeber sichert Treene-IT zu, dass in Auftrag gegebene Drucksachen nicht Urheberrechte Dritter verletzten. Für den Fall einer Inanspruchnahme Treene-ITs durch Dritte wegen Verletzung von Urheberrechten im Zusammenhang mit der Erstellung von Drucksachen auf Veranlassung des Auftraggebers hält der Auftraggeber Treene-IT von sämtlichen Ansprüchen Dritter insoweit frei. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Kosten für eine angemessene außergerichtliche und gerichtliche Rechtsverteidigung.
13. Datenschutz
Treene-IT wird die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Auftragsbearbeitung und - abwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften erheben, verarbeiten und nutzen.
14. Schriftform
Der Vertrag und etwaige Änderungen bedürfen der Schriftform.
15. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis folgenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Kiel. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Treene-IT, Mai 2011
Bankverbindung
VR Bank Flensburg-Schleswig • BLZ 216 617 19 • Konto 38938 • BIC-SWIFT-Code GENODEF1RSL •
IBAN-Nummer DE80 2166 1719 0020 038938
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USt.-Id-Nr. DE 276842191